Einspeisevergütung, Mehrwertsteuer-Befreiung, KfW-Kredit und regionale Programme — ohne Marketing-Geschwurbel, mit den aktuellen Zahlen.
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Zahlung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und läuft 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Sätze gültig für Inbetriebnahme Februar–Juli 2026. Zum 1. August 2026 sinken sie planmäßig um rund 1 %. Quelle: EEG / Bundesnetzagentur.
Teil- oder Volleinspeisung? Bei der Teileinspeisung nutzen Sie einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein — das lohnt sich für Einfamilienhäuser fast immer, weil selbst genutzter Strom teuren Netzstrom ersetzt. Volleinspeisung (alles ins Netz) ist eher für Dächer ohne nennenswerten Eigenverbrauch interessant.
Seit 2023 gilt auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf bzw. an Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das senkt die Anschaffungskosten direkt um knapp ein Fünftel — ohne Antrag, der Fachbetrieb weist es im Angebot aus.
Über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard" (KfW 270) lassen sich Anlage und Speicher zinsgünstig finanzieren. Beantragt wird der Kredit vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank. Sinnvoll, wenn Sie die Investition nicht komplett aus Eigenmitteln stemmen wollen.
Hinweis zu regionalen Programmen: Stadt Herne, das Land NRW und einzelne Stadtwerke legen immer wieder befristete Zuschüsse (z. B. für Speicher oder Balkonkraftwerke) auf. Diese ändern sich häufig und sind oft schnell ausgeschöpft. Im Beratungsgespräch prüfen wir, was zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage konkret verfügbar ist.
Die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen steht vor einem Systemwechsel. Die aktuelle Form ist beihilferechtlich nur bis Ende 2026 genehmigt; eine EEG-Novelle in Richtung marktabhängiger Modelle ist in Vorbereitung. Praktische Konsequenz: Wer den Inbetriebnahme-Termin beeinflussen kann, sichert sich mit einem Start bis Ende 2026 die heutigen Sätze für 20 Jahre.
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Förderberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.
Für Anlagen bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (Inbetriebnahme Feb–Jul 2026). Der Satz bleibt 20 Jahre konstant.
Die Einspeisevergütung läuft automatisch über Netzanschluss, Marktstammdatenregister und Netzbetreiber – kein gesonderter Behördenantrag. Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Beginn über Ihre Hausbank.
Tendenziell ja: Die heutigen, vergleichsweise planbaren Sätze sind nur für Inbetriebnahmen bis Ende 2026 gesichert. Ab 2027 ist eine Reform geplant, deren Konditionen noch offen sind.
Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Ihr Dach in Herne in Frage kommt.